Zwangsversteigerungen im Wartburgkreis
Im Wartburgkreis sind 4 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine im Wartburgkreis
- Wohn-/Geschäftshaus8. Oktober 2026Wohn-/Geschäftshaus in Eisenach99817 EisenachAmtsgericht Eisenach67.000 €
- unbebautes Grundstück, land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück15. Oktober 2026unbebautes Grundstück, land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück in Bischofroda99826 BischofrodaAmtsgericht Eisenach738 €
- Einfamilienhaus16. Oktober 2026Einfamilienhaus in Bad Salzungen OT Tiefenort36469 Bad Salzungen OT TiefenortAmtsgericht Eisenach102.000 €
- Sonstiges29. Oktober 2026Sonstiges in Bad Liebenstein36448 Bad LiebensteinAmtsgericht Eisenach65.000 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen im Wartburgkreis
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es im Wartburgkreis?
Stand 3. Oktober 2026 sind im Wartburgkreis 4 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin im Wartburgkreis?
Der nächste Termin ist am 8. Oktober 2026 um 09:00: Wohn-/Geschäftshaus in Eisenach, Amtsgericht Eisenach.
Welche Amtsgerichte sind im Wartburgkreis zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Eisenach. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte im Wartburgkreis?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 66.000 € (4 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.